Die ausschließliche Wahrnehmung der Berufsaufgaben eines beratenden Ingenieurs nach § 20 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG), insbesondere die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich Hoch- und Tiefbau, technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz sowie die Prüfung technischer Anlagen und Messung an technischen Anlagen und Gebäuden sowie die Erstellung von Gutachten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ingenieurbüro für Beratung und Planung im Bauwesen GmbH, Betrieb eines Ingenieurbüros, das sich mit der Planung, Erstellung und Begutachtung sowie mit der Überwachung der Bauausführung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere auf den Gebieten Siedlungswasserwirtschaft, Wasserbau, Straßen- und Verkehrswesen, Vermessungstechnik und Tragwerksplanung befaßt, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
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(na)
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