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Die ausschließliche Wahrnehmung der Berufsaufgaben eines beratenden Ingenieurs nach § 20 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG), insbesondere die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich Hoch- und Tiefbau, technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz sowie die Prüfung technischer Anlagen und Messung an technischen Anlagen und Gebäuden sowie die Erstellung von Gutachten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unterhaltung eines Architekturbüros seit 2006.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Ausübung der Tätigkeiten als Architekt nach § 1 Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §52
der Abgabenordnung 1977 und zwar insbesondere durch
folgende Maßnahmen:
a) Die Errichtung, die Beschaffung und den Betrieb eines Ausbildungszentrums und von sonstigen Ausbildungseinrrichtungen für die Bauwirtschaft, (vor allem im Saarland).
b) Berufsausbildung in den Bauberufen;
c) Fortbildung und Umschulung von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft;
d) Fortbildung der Unternehmer und des Unternehmernachwuchses der Bauwirtschaft;
e) Bauberufskundliche Förderung des Lehrkörpers von Fach- und Berufsschulen, der Bediensteten von Baubehörden, der Architekten, der gewerblichen Wirtschaft und dergleichen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024