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Die ausschließliche Wahrnehmung der Berufsaufgaben eines beratenden Ingenieurs nach § 20 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG), insbesondere die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich Hoch- und Tiefbau, technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz sowie die Prüfung technischer Anlagen und Messung an technischen Anlagen und Gebäuden sowie die Erstellung von Gutachten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ist ihre Auftraggeber im Rahmen der erteilten Aufträge in Steuersachen zu beraten, zu vertreten und bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und der Erfüllung der steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.
Dazu gehört auch die Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. Ferner kann sie, soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig ist, Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Besichtigung und damit verbundene Bewertung von Immobilien, die Beschaffung von Daten zur Immobilienbewertung, die Vermittlung von Finanzierungen sowie Beratungs- und Marketingdienstleistungen, insbesondere im Bereich des Kredit-/Immobilienwesens, mit Ausnahme der Wahrnehmung erlaubnispflichtiger fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes; die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024