(na), 1) Die Gesellschaft hat die Aufgabe, bildungswilligen und befähigten Nachwuchskräften aus der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich während und nach der Grundausbildung im Beruf allgemein und fachlich weiterzubilden oder zu einer anderen Berufstätigkeit zu befähigen. Möglichkeiten der Berufsfindung und Berufsvorbereitung sollen den Einstieg in die berufliche Grundausbildung erleichtern.
2) Die Gesellschaft erfüllt diese Aufgabe insbesondere
a) durch Veranstaltung kaufmännischer und technischer Berufsförderungslehrgänge sowie fremdsprachlicher Lehrgänge,
b) durch Übernahme der Trägerschaft überbetrieblicher Umschulungsmaßnahmen,
c) durch Übernahme der Trägerschaft von staatlich anerkannten Privatschulen,
d) durch Übernahme der Trägerschaft von Maßnahmen der Berufsfindung oder Berufsvorbereitung im
Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024